MARTINSWERK e.V.                             Gemeinnütziger Verein zur Wohnraumbeschaffung in Berlin  

Geschichte und Selbstverständnis

Selbstverwaltetes Wohnen

Die Selbsthilfeprojekte

Admiralstr. 17 (Erbpacht),  Lehrter Str. 11( Erbpacht) , Manteuffelstr. 90 (Erbpacht) , Naunynstr. 58 (Eigentum), Grüntaler Str. 38 (Pacht), Adalbertstr. 26 (Eigentum), Weserstr.78/Stuttgarter Str.52 (Eigentum), Heinrich-Mann-Allee 23 (Potsdam, Erbpacht) . 

 

Die Hausgemeinschaften sind dem Martinswerk durch Selbstverwaltungsverträge verbunden, die den Bewohnern weitestgehende Autonomie verleihen. Sie sind selbst für die Nachbelegung freier Wohnplätze verantwortlich und gestalten die Wirtschaftlichkeit der Objekte selbst.

Die moderne Selbsthilfebewegung entstand Ende der 70er Jahre und war der Versuch, der immer weiter fortschreitenden Entmündigung des Einzelnen durch Großinstitutionen und Großtechnologien und der Rationalisierung aller Arbeits- und Lebensbedingungen Prinzipien von Solidarität, Selbstgestaltung, eigener Betroffenheit und Autonomie entgegenzusetzen. Selbsthilfegruppen bildeten sich beispielsweise im Gesundheitsbereich und im kulturellen Bereich, wo sie nachbarschafts- oder stadtteilbezogen arbeiteten, und eben auch im baulichen Bereich. In Kreuzberg gab es Anfang der 80er bereits eine regelrechte Selbsthilfe-Infrastruktur.

Insbesondere die bauliche Selbsthilfe ist als Teil der städtischen Opposition gegen die jahrzehntelang praktizierte Stadtzerstörung zu verstehen, die unter dem Namen Stadterneuerung durchgeführt wurde. Die baulichen Selbsthilfe richtete sich zum einen gegen die Kahlschlagsanierung in den alten Sanierungsgebieten aus dem 1. Stadterneuerungsprogramm von 1963 (Kreuzberg, Wedding). Sie richtete sich aber zum anderen auch gegen das System der aufwendigen Modernisierung (der sog. Luxusmodernisierung) mit dem Abriß der Seitenflügel und Quergebäude (Entkernung), sowie gegen die durch neue Förderprogramme angeheizte Spekulation mit Altbauten, die in Folge des 2. Stadterneuerungsprogramms von 1974 aufkam. Die Ergebnisse beider Programme waren halbwegs identisch: Verknappung billigen Wohn- und Gewerberaums (die modernisierten Wohnungen sind fast so teuer wie Neubauten), Monopolisierung des städtischen Bodens in der Hand der Sanierungsträger und Vertreibung der Bewohnerlnnen aus ihrem Stadtteil, d.h. Zerstörung der Sozialstrukturen.

Der Ansatz der baulichen Selbsthilfe sah stattdessen die Instandsetzung der Altbausubstanz vor. Einige Kernziele der Projekte waren:

·         Erhaltung des Wohnraums und dessen Bewirtschaftung ohne Profit,

·         gegen Spekulation mit Wohnraum und gegen das Prinzip „Wohnraum als Ware“,

·         bauökologische Orientierung,

·         Eigenanteil der Bewohnerlnnen an der Selbsthilfe,

·         demokratische Selbstverwaltung,

·         gemeinsame Planung und Durchführung.

Wie sich leicht denken läßt, stieß eine Selbsthilfegruppe, die ein Hausprojekt beginnen wollte, auf die verschiedensten Schwierigkeiten. Das erste Problem war die Beschaffung eines geeigneten Hauses. Aufgrund der Modernisierungsspekulation kam es zu einem ständigen Anstieg der Bodenpreise, so daß ein Hauskauf für die Gruppen immer schwieriger wurde. Es stellte sich ferner heraus, daß die Gruppen die notwendigen lnstandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen häufig nicht aus eigener Kraft finanzieren konnten. Eine öffentliche Förderung, die auf die Besonderheiten von Selbsthilfeprojekten abgestimmt war~ existierte noch nicht.

Die Sache der Selbsthilfe erfuhr jedoch Anfang der 80er Jahre durch verschiedene Ereignisse in der Stadt einen gewaltigen Auftrieb. Nach dem Rücktritt des sozialliberalen Stobbe-Senats im Januar 1981 stürzte auch die alte Stadterneuerungspolitik in eine schwere Krise. Dies war zunächst eine ökonomische Krise, da die Subventionsstadterneuerung einfach nicht mehr zu bezahlen war. Sie wurde zunehmend zur politischen Legitimationskrise, als sich herausstellte, daß die Sanierungsvorbereitung den Wohnungsleerstand immer weiter vergrößerte, aber die Sanierungsdurchführung immer mehr ins Stocken geriet. In dieser Situation wurde für den neuen Senat unter Vogel die bauliche Selbsthilfe zum diskussionswürdigen Modell.

Weiteren Rückenwind erfuhr der Selbsthilfegedanke durch die Instandbesetzerlnnen, die den massenhaften Leerstand zu einem Politikum machten. Im Frühjahr 1981 waren 160 Häuser besetzt. Zu dieser Zeit trat der Senat in Verhandlungen mit dem Arbeitskreis Berliner Selbsthilfegruppen, und es wurde eine selbsthilfegerechte Förderung entwickelt, das sogenannte 800 DM-Selbsthelferprogramm. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Programms war mindestens ein 15-jähriger Nutzungsvertrag der Selbsthilfegruppe über das Haus, bessser noch ein Erbpachtvertrag oder der Besitz des Gebäudes. Der Förderantrag wurde bei der im Auftrag des Senats tätigen BSM (Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung) eingereicht, die sehr umfangreiche Prüfungen anstellte, sowie eine Begehung des Objekts zur Einschätzung der Bausubstanz durchführte. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgte quartalsweise (in der Regel in 8 Quartalen), und zwar jeweils nach Abnahme der Bauleistungen des letzten Quartals. Die Förderung betrug maximal 800 DM/m2 plus 1 5 % Eigenanteil. Eine ihrer Besonderheiten war also, daß die Gruppen kein Eigenkapital vorweisen mußten, sondern einen Teil der Baukosten durch Eigenarbeit zu erbringen hatten („Muskelhypothek“). Die Finanzierung erfolgte pauschal, d.h. der Wert der einzelnen zu erbringenden Maßnahmen wurde vorher eingestuft, wobei die BSM sich am unteren Drittel der Berliner Baupreise und Löhne orientierte. Der Hauptnachteil dieser Förderung bestand daher darin, daß sie sehr knapp bemessen war. Die Aufnahme von Krediten oder Hypotheken war aus diesen Gründen in der Regel unvermeidlich. Der erste derartige Vertrag kam im Frühjahr 1982 beim Selbsthilfeprojekt Forster Straße 56 zustande.

Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, daß das Selbsthilfeprogramm des Senats von Teilen der Hausbesetzerbewegung als „ Befriedungsstrategie“ scharf kritisiert worden ist. So wurde darauf hingewiesen, daß die Beschäftigung der Leute in den Häusern und ihre Einbindung in die Modernisierungsverträge sie von der politischen Auseinandersetzung fernhalte. Die mit den Selbsthilfeprojekten geführten Einzelverhandlungen unterliefen außerdem die Forderung nach einer Gesamtlösung für alle besetzten Häuser.

Im Sommer 1980 bildete sich auch in der ESGTU bzw. im Martinswerk eine Gruppe, die Interesse an einem Hausprojekt hatte und dazu erste konzeptionelle Überlegungen anstellte. Verschiedenste Kontakte wurden aufgenommen. Anregungen gingen beispielsweise vom Martinswerk Hannover aus, dem es gelungen war, mit der Stadt Leihverträge für leerstehende oder zum Abriß bestimmte Häuser zu schließen um sie an Wohngemeinschaften weiterzuvermieten. Vertreter einer solchen Wohngruppe wurden eingeladen und schilderten ihre Erfahrungen. Über den Kontakt zu einer anderen Initiativgruppe, dem Berliner Verein Kiezwerk, dessen Mitglieder z.T. der sozialdemokratischen Partei nahestanden, gelangte das Martinswerk an sein erstes Selbsthilfeprojekt. Im März 1981 wurde dem damaligen Geschäftsführer des Martinswerks, Ludger Kolhoff, der ebenfalls Mitglied der Initiativgruppe gewesen war, vom Kreisgeschäftsführer der Kreuzberger SPD das landeseigene Haus Admiralstraße 17 angeboten. Die ESG-Gruppe vom Sommer 1980 existierte zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr. Ein Teil der Leute hatte die Lust verloren, darauf zu warten, auf legale Weise an ein Haus zu kommen und hatte ein Haus besetzt. Der Vorstand war gezwungen, schnell eine neue Interessentlnnengruppe zu gewinnen und stieß mehr oder weniger zufällig auf einige StudentInnen vom juristischen Fachbereich. Juristische Kenntnisse sollten der Gruppe indes im Verlauf ihres Projekts noch manches Mal sehr von Vorteil sein.

 

 

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